Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Lieferungen, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur bei erfolgter schriftlicher Bestätigung durch uns. Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend ist die von uns schriftlich zugesicherte Beschaffenheit. Proben und Muster dienen der Produktbeschreibung.

2. Lieferungen
Die Lieferungen erfolgen über eigene LKW’s oder per namhafter Kühlspedition. Alle LKW’s besitzen eine Temperaturaufzeichnung.

3. Versand und Transportgefahr
Die Transportgefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Übersendung der entsprechenden Rechnung stellt die Meldung der Versandbereitschaft dar.
Versandrisiko und Gewichtsverluste während des Transportes, auch durch unsere eigenen Fahrzeuge, gehen zu Lasten des Käufers.

4. Lieferfrist
Vereinbarte Lieferfristen können von uns aus betrieblichen Gründen kurzfristig überschritten werden. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Eingriff nationaler oder internationaler Behörden, sowie allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten. Der Käufer kann von dem Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat. Angemessene Teillieferungen beenden einen evtl. Lieferverzug.
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder, soweit wir mit Setzung der Nachfrist eine weitere Erfüllung des Vertrages ablehnen und Schadenersatzansprüche angekündigt haben, vom Käufer Schadenersatz zu verlangen. Wir sind berechtigt, nicht abgenommene Ware anderweitig zu veräußern und Erlösdifferenzen als Schaden vom Käufer zu verlangen. Der Mindestschaden beträgt 30% des ursprünglichen Verkaufspreises, es sei denn, der Käufer weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Ausfuhrverzollung
Soweit der Käufer die Ware selbst oder durch von ihm beauftragte Unternehmen ausführen lässt, ist er verpflichtet, die im Sinne des Zoll- sowie Marktordnungsrechtes erforderlichen Dokumente mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und rechtzeitig und vollständig bei der für die Bearbeitung der Ausfuhr der Ware zuständigen Stelle abzugeben. Der Käufer haftet für das Verhalten der von ihm oder auf seine Anweisung beauftragten Unternehmen, insbesondere für Spediteure und Frachtführer.
Der Käufer ist uns zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der sich daraus ergibt, dass Dokumente nach Absatz 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben werden und dies zu Kautionsverlusten und/oder sonstigen Folgeschäden für uns führt.
Der Käufer haftet darüber hinaus für jeden Schaden, der uns daraus entsteht, dass zum Export bestimmte Ware das Zollgebiet der Gemeinschaft nicht rechtzeitig innerhalb von 60 Tagen nach Annahme der Ausfuhranmeldung und in unverändertem Zustand gem. Artikel 4 EWG-VO 3665/87 verlässt und/oder nicht innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist von 12 Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung in unverändertem Zustand in ein Drittland eingeführt wird und kein Befreiungstatbestand i.S. Artikel 5 EWG-VO 3665/87 vorliegt. Ebenso haftet der Käufer uns für jeden Schaden, der aus der Wiedereinfuhr der Ware auch nach aktiver Veredelung in das Zollgebiet der EWG resultiert.
Der Käufer haftet uns darüber hinaus für jede sonstige Form erstattungsschädlichen Handelns i.S.d. Marktordnungsrechtes. Auch insoweit haftet der Käufer für jedes Fehlverhalten der von ihm oder auf seine Anweisung beauftragten Unternehmen, insbesondere Spediteure und Frachtführer.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend ist die am Tag der Lieferung gültige Preisliste. Die genannten Preise werden zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Zahlungsverzug tritt ohne eine ausdrückliche Mahnung durch uns spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum ein. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. An unbekannte Firmen kann nur gegen spesenfreie Nachnahme oder Vorauszahlung geliefert werden. Wechsel gelten nicht als Zahlung.
Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, wird insbesondere ein Scheck nicht eingelöst, oder stellt der Käufer seine Zahlungen ein, oder gerät er hiermit ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Leistung Zug um Zug, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Käufer unserem Verlangen zur Zug-um-Zug-Leistung, zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist von 1 Woche nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller bis dahin entstandenen und entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auch bevorstehende sind uns unverzüglich anzuzeigen.

8. Ansprüche bei Mängeln:
Die Ware ist sofort bei Empfang zu prüfen. Reklamationen und sonstige Mängelrügen gelten nur dann als rechtzeitig, wenn sie uns innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang gemeldet werden. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern (Frischware bei 0 - 8° C, TK-Ware bei -18° C). Die beanstandete Ware muss zeitnah retourniert werden, außer wir verzichten ausdrücklich auf die Rücksendung. Bei einer berechtigten Reklamation wird eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift erfolgen. Diese muss innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung des Mangels von uns gefordert werden. Schadenersatz leisten wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, außer bei Schäden aus Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit. Für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, Behandlung oder Bearbeitung der Waren beim Käufer entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit gilt nicht als Sachmangel, wenn sie unerheblich ist. Reklamationen von Kunden erkennen wir nur an, wenn sie rechtsverbindlich festgestellt worden sind oder wenn wir sie als berechtigt anerkennen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Assling. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

10. Unwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zur Folge.

Richard Posch GmbH Stand 06 / 2017